Lloyd Henreid
Dieser Artikel wird momentan von [[Benutzer:{{{1}}}|{{{1}}}]] bearbeitet. Hilf mit und vervollständige ihn! |
---|
+++ Warnung! Dieses Wiki ist voller Spoiler. Lesen nur auf eigene Gefahr! +++
Lloyd Henreid ist ein fiktiver Charakter aus Stephen Kings Roman Das letzte Gefecht.
Lloyd Henreid ist einer der wenigen Menschen, welche die Supergrippe überleben. Von dem Dunklen Mann auserwählt, seine rechte Hand zu werden, tritt er beim finalen Kampf zwischen Gut und Böse auf die Seite der Letzteren.
Der junge Mann ist nicht unbedingt der hellste Kopf, besitzt aber dafür viel Bauernschläue. Im Roman verkörpert er die typische Rolle des Trittbrettfahrers, der ohne groß nachzudenken, "ja" sagt und am Ende meistens alleine mit den Konsequenzen da steht. So ergeht es ihm zweimal im Verlauf der Handlung:
- durch seinen Freund Poke angestachelt, wird er Mittäter einer Amokfahrt, die durch vier Staaten der USA geht, bevor Poke erschossen und Lloyd verhaftet wird. Lloyd muss für seine Taten ins Gefängnis und sich dem Markham-Urteil stellen, das ihm mit totbringender Sicherheit auf den Elektrischen Stuhl bringen wird, wie ihm sein Anwalt Andy Devins unvermittelt versichert. Das einzige, was er noch für ihn tun kann, ist, Zeit zu schinden und die Hinrichtung durch juristische Feinschliffe um einige Wochen zu verschieben. Im Gespräch mit seinem Anwalt zeigt sich Lloyd nicht gerade als Genie, was dieser ihm mit erniedrigenden Spitznamen zu erkennen gibt.
- [Lloyd:] "Poke war verrückt wie eine Bettwanze [...]"
- [Devins:] "Das bedeutet, Sie hatten Angst vor Poke Freeman. Hatten Sie Angst vor ihm?"
- "Na ja, nicht so richtig..."
- "Sie hatten sogar Angst um ihr Leben."
- "Ich glaube nicht, da[ss]..."
- "Todesangst. Glauben Sie's Sylvester. Sie haben sich fast in die Hosen geschissen."
- Lloyd sah den Anwalt stirnrunzelnd an. Es war das Stirnrunzeln eines Kindes, das ein guter Schüler sein möchte, abr größte Schwierigkeiten hat, die Lektion zu begreifen.[1]
Quelle
- ↑ Das letzte Gefecht (orig. The Stand), Bastei Lübbe, Vollständige Ausgabe von 1990, Seite 251